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Suchbegriff: Engel & Völkers

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Vermieter von Ferienunterkünften Verluste mit anderen Einkünften über mehrere Jahre hinweg verrechnen, so dass die Finanzämter die Auslastung nicht mehr jährlich, sondern über 3 bis 5 Jahre hinweg beurteilen müssen. Die Entscheidung schützt Vermieter vor der vorzeitigen Versagung von Steuervorteilen aufgrund vorübergehender Vermietungseinbrüche und gewährt Flexibilität bei der Festlegung von Bewertungszeiträumen, was ihre Position gegenüber strengen Finanzamtsbescheiden stärkt.
Historische Schlösser und Herrenhäuser in Deutschland werden zwar zu Schnäppchenpreisen angeboten, haben aber aufgrund hoher Sanierungskosten, baulicher Verfallserscheinungen und standortbedingter Risiken erhebliche Probleme, Käufer zu finden. Niedrige Preise wecken zwar ein erstes Interesse, doch zögern Kaufinteressenten oft aufgrund des millionenschweren Sanierungsbedarfs und der Notwendigkeit tragfähiger kommerzieller Nutzungsmodelle (z. B. Veranstaltungsorte oder Seniorenwohnungen). In Ostdeutschland gibt es eine hohe Konzentration solcher Leerstände, beeinflusst durch die Eigentümerwechsel nach der Wiedervereinigung und die schwache regionale Wirtschaft. Erfolgreiche Fälle sind gemischt genutzte Entwicklungen, die mit Denkmalschutzgesetzen und steuerlichen Anreizen in Einklang stehen.

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