Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Vermieter von Ferienunterkünften Verluste mit anderen Einkünften über mehrere Jahre hinweg verrechnen, so dass die Finanzämter die Auslastung nicht mehr jährlich, sondern über 3 bis 5 Jahre hinweg beurteilen müssen. Die Entscheidung schützt Vermieter vor der vorzeitigen Versagung von Steuervorteilen aufgrund vorübergehender Vermietungseinbrüche und gewährt Flexibilität bei der Festlegung von Bewertungszeiträumen, was ihre Position gegenüber strengen Finanzamtsbescheiden stärkt.